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	<title>Kanzlei Mader-Flach GbR</title>
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	<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 16:57:57 +0000</pubDate>
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		<title>Finanzämter sollen sich kulant zeigen</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jul 2009 16:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Oliver Mader</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Hintergrund
Steuernachzahlungen des letzten Jahres sowie laufende Steuervorauszahlungen richten sich nach den deutlich besseren Ergebnissen selbstständiger Steuerpflichtiger aus Veranlagungszeiträumen, die vor dem vollen Eintritt der Wirtschaftskrise lagen. Kleinunternehmen und Selbstständige hatten sich darüber beschwert, dass sie trotz Umsatzeinbrüchen Vorauszahlungen an die Finanzämter zahlen müssten, die sich an diesen wesentlich besseren Zahlen orientieren würden.
Maßnahme
In einem Brief an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="LNum1atxt" style="margin: 0cm 0cm 4pt 25.7pt; mso-pagination: widow-orphan;"><span style="font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial;"><strong><span class="hvhf">Hintergrund</span><br />
</strong>Steuernachzahlungen des letzten Jahres sowie laufende Steuervorauszahlungen richten sich nach den deutlich besseren Ergebnissen selbstständiger Steuerpflichtiger aus Veranlagungszeiträumen, die vor dem vollen Eintritt der Wirtschaftskrise lagen. Kleinunternehmen und Selbstständige hatten sich darüber beschwert, dass sie trotz Umsatzeinbrüchen Vorauszahlungen an die Finanzämter zahlen müssten, die sich an diesen wesentlich besseren Zahlen orientieren würden.</span></span></p>
<p class="LNum1atxt" style="margin: 0cm 0cm 4pt 25.7pt; mso-pagination: widow-orphan;"><span style="font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial;"><span class="hvhf"><strong>Maßnahme</strong></span><br />
In einem Brief an die Finanzminister der einzelnen Länder hat der Bundesfinanzminister dafür geworben, dass sich die Finanzämter während der derzeitigen Krise kulanter gegenüber Unternehmen und Selbstständigen zeigen. Insbesondere sollten die Finanzämter bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen ihren Ermessensspielraum möglichst weitgehend zugunsten der Steuerpflichtigen ausschöpfen und großzügig entscheiden. Der Bundesfinanzminister führte unter anderem aus, dass es ihm wichtig sei, auch die kleinen und mittleren Unternehmen in der Krise nicht alleine zu lassen. Gerade diese Unternehmen sollten zur Bewältigung der Krise mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten unterstützt werden.</span></span></p>
<p class="LNum1atxt" style="margin: 0cm 0cm 4pt 25.7pt; mso-pagination: widow-orphan;"><span style="font-size: x-small;"><span style="font-family: Arial;"><span class="hvhf"><strong>Konsequenz</strong></span><br />
Im Einzelfall kann, soweit noch nicht geschehen, die Auffassung des Bundesfinanzministeriums zur Begründung von Anträgen auf Steuerstundung oder -erlass bzw. auf Herabsetzung laufender Steuervorauszahlungen herangezogen werden.</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Pendlerpauschale und Lohnsteuerpauschalierung</title>
		<link>http://wp.mader-flach.de/2009/04/02/zweiter-testartikel/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Apr 2009 12:54:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>trumedia GmbH</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Einführung 
Der Arbeitgeber darf seine Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 15 % nur in der Höhe des Betrages pauschal versteuern, den der Arbeitnehmer  auch gemäß dem geändertem § 9 Abs. 2 EStG wie Werbungskosten geltend machen könnte. Dies gilt sowohl für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als auch für die Benutzung eines privaten PKW.
Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.2007 
Bedingt durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einführung </strong></p>
<p>Der Arbeitgeber darf seine Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 15 % nur in der Höhe des Betrages pauschal versteuern, den der Arbeitnehmer  auch gemäß dem geändertem § 9 Abs. 2 EStG wie Werbungskosten geltend machen könnte. Dies gilt sowohl für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als auch für die Benutzung eines privaten PKW.</p>
<p><strong>Gesetzliche Neuregelung ab 1.1.2007 </strong></p>
<p>Bedingt durch den gleichzeitigen Wegfall der Entfernungspauschale von 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer stieg die Bedeutung dieser gesetzlichen Regelung ab Januar 2007 erheblich. Auf dieser gesetzlichen Grundlage war seit Januar 2007 eine Pau<span>schalversteuerung für die Arbeitgeberz<span>uschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfer<span>nungskilometer zulässig. </span></span></span></p>
<p><strong>Entscheidung </strong></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 9.12.2008 entschieden, dass die obige Regelung verfassungswidrig und damit nich<span>tig ist. Betroffen ist von diesem Urteil auch die Lohnabrechnung hinsichtlich der möglichen Pauschalierung von Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel, Jobti<span>cket sowie geldwerte Vorteile bei der Dienst<span>wagenregelung. Bei der Pauschalbesteuerung entfällt daher die gesetzliche Einschränkung, wonach die Pauschalbesteuerung für Arbeitgeberleistungen (Fahrtkostenzuschüsse) im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 20 km nicht mehr zulässig war. </span></span></span></p>
<p><strong>Konsequenz </strong></p>
<p>Für 2009 kann der Arbeitgeber wieder eine Pauschalierung ab dem ersten Kilometer vornehmen. Solange die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht an das Finanzamt übermittelt wurde, ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs für das Jahr 2008 noch im Januar 2009 möglich. Für Januar bis De<span>zember 2008 kann der Arbeitgeber in diesen Fällen also in den kommenden Wochen eine Korrektur für den Lohnzahlungszeitraum 2008 vornehmen. Der pauschalierungsfähige Anteil der Arbeitgeberleistungen ist dann entsprechend höher und der individuell versteuerte Anteil entsprechend niedriger bzw. <span> fällt gar nicht an. Bei dieser Nachberechnung wird sowohl die Steuerberechnung als auch die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) bei vorher steuerpflichtigen Leistungen korrigiert. Die ermittelten Differenzen werden in der Lohnsteuer-Anmeldung sowie in den Beitragsnachweisen des Dezember 2008 verrechnet, wenn die Nachberechnung a<span>us dem Dezember erfolgt. Dem Vernehmen nach sollen entsprechende Versionen der gängigen Lohnprogramme alsbald zur Verfügung gestellt werden. Nach den derzeit vorliegenden Informationen kann für das Jahr 2007 in den Lohnabrechnungen keine Korrektur erfolgen, da eine nachträgliche Pauschalierung von Arbeitgeberleistungen für abgeschlossene Kalenderjahre nicht möglich ist. Die Sozialversicherungsträger haben jedoch bereits öffentlich erklärt, dass die zu viel bezahlten Beiträge durch die Entgeltabrechner bis zum 31.12.2009 verrechnet werden müssen.<strong> </strong></span></span></span></p>
<div><strong><br />
</strong></div>
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		</item>
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		<title>Schärfere Strafen für Steuersünder</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Apr 2009 12:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>trumedia GmbH</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Einführung 
Spätestens seit den Ermittlungen im Zusammenhang mit Stiftungen in Liechtenstein ist die Steuerhinterziehung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nach einer Erhebung gelten 90 % der Steuerpflichtigen als tatgeneigt. Steuerhinterziehung galt lange Zeit als Kavaliersdelikt. Dabei besteht eine empfindliche Strafandrohung von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Gleichwohl sind reuige Steuerhinterzieher, auch wenn sie den Staat um Millionen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einführung </strong></p>
<p>Spätestens seit den Ermittlungen im Zusammenhang mit Stiftungen in Liechtenstein ist die Steuerhinterziehung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nach einer Erhebung gelten 90 % der Steuerpflichtigen als tatgeneigt. Steuerhinterziehung galt lange Zeit als Kavaliersdelikt. Dabei besteht eine empfindliche Strafandrohung von bis zu 10 Jahren Frei<span>heitsstrafe. Gleichwohl sind reuige Steuerhinterzieher, auch wenn sie den Staat um Millio<span>nen betrogen haben, meistens nur milde be<span>straft worden, sofern sie die hinterzogene Steuer nachgezahlt haben. </span></span></span></p>
<div>
<p><strong>Entscheidung </strong></p>
<p>Ein Bauunternehmer hatte Arbeitnehmer &#8221;schwarz&#8221; beschäftigt und weder Lohnsteuern noch Sozialabgaben abgeführt. Er gab auch keine Umsatzsteuererklärungen ab. Zudem unterstützte er Steuerhinterziehungen seiner Auftraggeber durch die Beschaffung von Scheinrechnungen. Der dadurch bewirkte Steuerschaden und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge betrugen jeweils insgesamt fast 1 Mio. EUR. Das Landgericht hatte den Bauunternehmer deshalb wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Bauunternehmer Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt. Der BGH hat die Revision verworfen und dabei grundsätzliche Ausführungen gemacht. Bei einer Steuerhinterziehung sei die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimme daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. <strong> <span style="font-weight: normal;">Bei einem Steuerschaden über 50.000 EUR liege eine Steuerhinterziehung in &#8220;großem Ausmaß&#8221; vor, bei der i. d. R. eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren angedroht sei. Das bedeute, dass jedenfalls bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer Geldstrafe regelmäßig ausscheide. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe komme eine zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur noch in wenigen Einzelfällen in Betracht. Bei der Berechnung der Beitragshinterziehung gelte die Zahlung des Schwarzlohns nicht mehr wie bisher als Bruttolohnabrede, sondern als Nettolohnabrede, mit der Folge, dass das ausbezahlte Arbeitsentgelt zu einem Bruttolohn hochzurechnen sei. </span></strong></p>
<p><strong>Konsequenz </strong></p>
<p>Bei Hinterziehungsbeträgen ab 1 Mio. EUR wird es künftig immer zu öffentlichen Verhandlungen vor Gericht kommen. Es ist zudem damit zu rechnen, dass gegen Steuerhinterzieher nunmehr häufiger Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet werden wird.<strong> </strong></p>
<div><strong><br />
</strong></div>
</div>
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